Qualitätssicherung

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Qualitätssicherung


Prozessqualität


Arbeitsmethoden und Förderplanung


Die Betreuung, Begleitung und Anleitung der behinderten Menschen im Haus Marienfeld erfolgt nach heil-pädagogischen Grundsätzen. In einzelnen Förder-bereichen wird der jeweilige persönliche Entwicklungs-stand des behinderten Menschen beschrieben und davon ausgehend werden Entwicklungsziele formuliert, die jederzeit überprüf- und veränderbar sind.

Die Entwicklungsfortschritte werden regelmäßig überprüft und besprochen. Auf die Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen wird dabei immer Rücksicht genommen.


Heilpädagogische Prinzipien:


  • realistische und erreichbare Teilziele formulieren
  • in kleinsten Teilschritten vorgehen
  • Lernstoff praxisnah und anschaulich vermitteln
  • keine Hilfen geben, wo der behinderte Mensch alleine handeln kann
  • sich immer an den Möglichkeiten des behinderten Menschen orientieren


Tagesablaufplanung


Der Tagesablauf wird in den einzelnen Wohngruppen gemäß den Bedürfnissen der Betreuten und den Anforderungen des täglichen Lebens gestaltet. Es wird darauf geachtet, dass für den Einzelnen genug Freiräume für unverplantes Leben und Erleben bestehen bleiben. Der Wechsel von Phasen der Ruhe und der Konzentration wird berücksichtigt.


Gruppensitzungen


Regelmäßig finden Gruppensitzungen statt. Die Gruppensitzungen bieten eine gute Möglichkeit für Betreute und Beschäftigte, den Alltag in der Einrichtung zu gestalten.


Jahresplanung


Bei den Planungen des Freizeit- und Beschäftigungs-angebots werden unter anderem Themen aus dem Jahreskreis berücksichtigt. Feste und Feiern sind wichtige Höhepunkte im Verlauf des Jahres und werden bewusst und ereignisreich gestaltet.


Ergebnisqualität


Wichtigstes Kriterium zur Feststellung der Ergebnis-qualität ist die Zufriedenheit der Bewohner und der Beschäftigten. Auch wenn sicher nie jeder zufrieden gestellt werden kann, wird eine möglichst hohe Zufriedenheit aller Beteiligten angestrebt.


Evaluation


In regelmäßigen Abständen wird die Arbeit in den einzelnen Gremien wie Teamsitzungen, Gruppensitzungen und Bewohnerbeirat, reflektiert. Rückmeldung und Verbesserungsvorschläge können so zeitnah eingebracht werden.

Die regelmäßige Überprüfung der Konzeption und der Stellenbeschreibungen im zweijährigen Rhythmus bieten eine gute Möglichkeit, die eigene Arbeit kritisch zu hinterfragen.

Die Feststellung des individuellen Hilfebedarf IHP (auch nach dem Metzlerverfahren), Risikopläne und Entwicklungsberichte der einzelnen Betreuten werden ebenfalls im Abstand von 2 Jahren überprüft und fortgeschrieben.


Qualitätssicherung


Die Einrichtung stellt Maßnahmen der Qualitätssicherung analog § 9 des Rahmenvertrages gem. § 79 SGB XII sicher. Hierzu gehören u.a.:


  • Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterbesprechungen
  • Angebote zur internen und externen Fort- und Weiterbildung
  • Praxisanleitung/Supervision
  • Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Förderplänen
  • Dokumentation des Förder-, Betreuungs- und Pflegegeschehens
  • Regelmäßiger Informationsaustausch mit Angehörigen und gesetzl. Betreuern
  • Verfügbarkeit eines Qualitätshandbuches, in dem die wesentlichen organisatorischen und inhaltlich-konzeptionellen Grundlagen für die tägliche Arbeit sowie besonders qualitätsrelevante Prozesse (Aufnahmeverfahren, Förderplanung etc.) festgehalten sind.
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