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Prozessqualität
Arbeitsmethoden und Förderplanung
Die Betreuung, Begleitung und Anleitung der behinderten Menschen im Haus Marienfeld erfolgt nach heil-pädagogischen Grundsätzen. In einzelnen Förder-bereichen wird der jeweilige persönliche Entwicklungs-stand des behinderten Menschen beschrieben und davon ausgehend werden Entwicklungsziele formuliert, die jederzeit überprüf- und veränderbar sind.
Die Entwicklungsfortschritte werden regelmäßig überprüft und besprochen. Auf die Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen wird dabei immer Rücksicht genommen.
Heilpädagogische Prinzipien:
Tagesablaufplanung
Der Tagesablauf wird in den einzelnen Wohngruppen gemäß den Bedürfnissen der Betreuten und den Anforderungen des täglichen Lebens gestaltet. Es wird darauf geachtet, dass für den Einzelnen genug Freiräume für unverplantes Leben und Erleben bestehen bleiben. Der Wechsel von Phasen der Ruhe und der Konzentration wird berücksichtigt.
Gruppensitzungen
Regelmäßig finden Gruppensitzungen statt. Die Gruppensitzungen bieten eine gute Möglichkeit für Betreute und Beschäftigte, den Alltag in der Einrichtung zu gestalten.
Jahresplanung
Bei den Planungen des Freizeit- und Beschäftigungs-angebots werden unter anderem Themen aus dem Jahreskreis berücksichtigt. Feste und Feiern sind wichtige Höhepunkte im Verlauf des Jahres und werden bewusst und ereignisreich gestaltet.
Ergebnisqualität
Wichtigstes Kriterium zur Feststellung der Ergebnis-qualität ist die Zufriedenheit der Bewohner und der Beschäftigten. Auch wenn sicher nie jeder zufrieden gestellt werden kann, wird eine möglichst hohe Zufriedenheit aller Beteiligten angestrebt.
Evaluation
In regelmäßigen Abständen wird die Arbeit in den einzelnen Gremien wie Teamsitzungen, Gruppensitzungen und Bewohnerbeirat, reflektiert. Rückmeldung und Verbesserungsvorschläge können so zeitnah eingebracht werden.
Die regelmäßige Überprüfung der Konzeption und der Stellenbeschreibungen im zweijährigen Rhythmus bieten eine gute Möglichkeit, die eigene Arbeit kritisch zu hinterfragen.
Die Feststellung des individuellen Hilfebedarf IHP (auch nach dem Metzlerverfahren), Risikopläne und Entwicklungsberichte der einzelnen Betreuten werden ebenfalls im Abstand von 2 Jahren überprüft und fortgeschrieben.
Qualitätssicherung
Die Einrichtung stellt Maßnahmen der Qualitätssicherung analog § 9 des Rahmenvertrages gem. § 79 SGB XII sicher. Hierzu gehören u.a.:
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